Beispiele

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2022 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.6.2024 per 30.9.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 3 Monate).

B. war in der Folge wegen eines Rückenleidens vom 2.7.2024 – 20.7.2024 arbeitsunfähig.

Berechnungsresultat:

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2022 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.6.2024 per 30.9.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 3 Monate).

B. war in der Folge wegen eines Rückenleidens vom 2.7.2024 – 20.7.2024 sowie vom 2.8.2024 – 10.8.2024 zu 100% arbeitsunfähig.

Berechnungsresultat:

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2024 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.7.2024 per 31.10.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 3 Monate).

B. war in der Folge wegen eines Rückenleidens vom 2.9.2024 – 20.9.2024 und anschliessend vom 2.10.2024 – 10.11.2024 wegen eines Unfalls zu 100% arbeitsunfähig.

Berechnungsresultat:

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2024 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.9.2024 per 31.12.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 3 Monate).

B. war in der Folge wegen einer psychischen Erkrankung vom 15.11.2024 bis und mit 31.1.2025 zu 100% arbeitsunfähig.

Berechnungsresultat:

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2024 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 27.9.2024 per 30.11.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 2 Monate).

B. war vom 12.10. – 27.10.2024 wegen einer Krankheit arbeitsunfähig. Am 23.10.2024 erlitt er einen Unfall, der zu einer weiteren Arbeitsunfähigkeit bis und mit 24.11.2024 führte.

Berechnungsresultat:

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2022 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 27.9.2024 per 31.12.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 3 Monate).

B. war in der Folge wegen eines Rückenleidens vom 4.10.2024 – 31.12.2024 arbeitsunfähig. Wegen desselben Rückenleidens war B. schon vor der Kündigung vom 18.8. – 31.8.2024 zu 100% arbeitsunfähig.

Berechnungsresultat:

Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer B. hat seine Stelle am 1.1.2022 angetreten. Die Arbeitgeberin D. hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 23.9.2024 per 31.12.2024 gekündigt (Kündigungsfrist: 3 Monate).

B. reichte ein Arztzeugnis ein, das ab dem 23.9.2024 eine volle Arbeitsunfähigkeit bis und mit 30.9.2024 attestierte.

Berechnungsresultat:

Version: 25.4.28.1